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Informationen zur MusterungWas ist die Musterung ? Bei der Musterung soll die Verfügbarkeit der Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt werden. Weiterhin wird nach Prüfung der Interessen des Wehrpflichtigen und seiner persönlichen Situation ein Musterungsbescheid erstellt. Dieser enthält immer einen Tauglichkeitsgrad und zumeist auch eine Entscheidung zum möglichen Zeitpunkt der Einberufung. Schwerpunkt des Musterungsverfahrens ist die medizinische Untersuchung, um die geistige und körperliche Eignung für den Wehrdienst festzustellen. Falls nötig, werden zusätzliche fachärztliche Stellungnahmen eingeholt. Neben dem Leitenden Arzt und weiteren Musterungsärzten stehen dem Kreiswehrersatzamt, soweit eine Facharztstation vorhanden ist, weitere Spezialisten zur Verfügung.
Angestrebt ist eine Zusammenfassung von Musterung, Eignungsuntersuchung und
-feststellung (EUF), ehemals EVP (Eignungs- und Verwendungsprüfung) und möglichst
auch der Einberufung an einem Tag. Ohne Musterung keine Einberufung Grundsätzlich gilt: Ohne Musterung keine Einberufung ! Es ist daher theoretisch einen Versuch wert die Musterung möglichst lange hinauszuzögern. Dadurch können sich folgende Einberufungshindernisse zu Deinen Gunsten ergeben:
Deine Musterung beginnt mit der Anmeldung im Kreiswehrersatzamt |