Informationen für Studenten
Ratgeber für Studenten, die Probleme mit der Wehrpflicht haben
In diesem Heft wollen wir Dir Hinweise und Ratschläge geben, wie
Du mit der Wehrpflicht in Deiner Studienzeit umgehen kannst. In den letzten Jahren wurden
viele Studenten aus dem Studium heraus zur Bundeswehr oder zum Zivildienst
einberufen. Komischerweise haben die meisten Studenten keinen Bock, ihre Ausbildung für
diese beiden Einrichtungen zu unterbrechen. Wir möchten Dir ein paar Hinweise geben, damit Du Dir diese
Studienunterbrechung ersparen kannst. Oft ist es notwendig, hart an den Grenzen des Gesetzes entlang zu balancieren.
Verzögerung durch den Widerspruch gegen den Musterungsbescheid
Nach der Musterung erhältst Du einen Musterungsbescheid (gleich im Anschluß oder nach
ein paar Wochen). Auf ihm steht, welche Tauglichkeitsstufe Du hast. Innerhalb von vierzehn
Tage nachdem Du ihn in Händen hältst, kannst Du Widerspruch gegen das Musterungsergebnis
einlegen.
Falls Du nicht so bald wie möglich einberufen werden willst, solltest Du dies auch
tun. Das ist nämlich ein günstiger Zeitpunkt, um Deine Heranziehung zur Bundeswehr zu
verschieben. Solange Dein Musterungsbescheid nicht rechtskräftig ist, kannst Du nämlich
weder zum Wehr- noch zum Zivildienst herangezogen werden. Du solltest zunächst innerhalb
von 14 Tagen einen Brief an Dein KWEA schicken, in dem Du formal Widerspruch gegen Dein
Musterungsergebnis einlegst. Das Datum des Poststempels zählt dabei nicht, den Brief also
spätestens drei Tage vorher als Einschreiben abschicken oder direkt beim KWEA abgeben
(Quittung geben lassen). Das KWEA wird Dich dann irgendwann auffordern die Begründung
innerhalb einer gewissen Frist nachzureichen.
Widerspruchsgründe können z.B. physische oder psychische Beeinträchtigungen sein,
die Deiner Meinung nach bei der Musterung nicht erkannt oder unzureichend gewürdigt
wurden. Meistens wird das KWEA damit nicht einverstanden sein, und Gutachten von einem
Facharzt verlangen oder einen Nachmusterungstermin ansetzen, was natürlich alles viel
Zeit kostet...
Wenn Du dann irgendwann rechtskräftig gemustert bist, kannst Du immer noch Klage beim
Verwaltungsgericht einlegen. Von hier an ist es angebracht, auf die Hilfe eines Anwalts zurückzugreifen.
Auch bei sozialen Härtefällen ist ein Gang vor Gericht möglich, da finanziell
Minderbemittelte Prozesskostenbeihilfe beantragen können.
Deine Alternative: Ausmusterung
Deine Chance der Sache gleich wirklich sicher zu entgehen besteht in der Ausmusterung.
Dies ist zudem erheblich günstiger als ein Verwaltungsgerichtsverfahren.
Alle Informationen die du benötigst um deine Ausmusterung sicher
und schnell zu erreichen findest du in unserer Ausmusterungs-Infomappe:
[hier klicken]
Befreiungen und Zurückstellungen
Nach § 12 WPflG kannst Du Deine Rückstellung beantragen, wenn Du der Meinung bist,
daß Deine Einberufung eine "besondere Härte" wäre. Gründe dafür können
persönlich, familiär, wirtschaftlich oder beruflich sein. Dazu zählt,
- wenn die Versorgung Deiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen,
für deren Lebensunterhalt Du aus rechtlichen oder sittlichen Verpflichtungen aufzukommen
hast, gefährdet würde.
- für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind.
- Du für die Erhaltung
und Fortführung eines eigenen oder elterlichen landwirtschaftlichen Betriebes oder
Gewerbebetriebes unentbehrlich bist.
- Deine Ausbildung (z.B Studium) weitgehend gefördert wird.
Besonders wichtig für Studenten ist die Möglichkeit der Zurückstellung für ein
weitgehend gefördertes Studium. Man hat sich vor Gericht schon darüber gestritten, wann
ein Studium weitgehend gefördert ist. Das Ergebnis ist, daß man ein Drittel der
Mindeststudienzeit in Monaten bereits hinter sich haben muß. Die Länge der
Mindeststudienzeit kannst Du beim Immatrikulationsamt Deiner Fach-, Hochschule oder
Universität erfragen. Oft ist die Mindeststudienzeit gleich der Regelstudienzeit, die Du
Deiner Immatrikulationsbescheinigung entnehmen kannst.
| Albert A. hat eine Regelstudienzeit von 10 Semestern. Er wurde am
01.10.94 immatrikuliert. Seine Mindeststudienzeit beträgt demnach 60 Monate. Ein Drittel
davon sind 20 Monate. Albert kann nun ab dem 01.06.96 einen Antrag auf Rückstellung
abschicken. Er muß seinem Antrag eine Immatrikulationsbescheinigung beilegen. Spätestens
am 30.09.96 muß sein Antrag beim KWEA vorliegen, da er nur drei Monate nach dem Eintritt
der Gründe diesen Antrag erfolgreich stellen kann. Albert wird vom KWEA bis zum Ende des
Studiums zurückgestellt, muß aber pro Semester einen Imma-Schein zum KWEA schicken,
damit er beweisen kann, daß er noch Student ist. Nach seinem Diplom könnte das KWEA
Albert einberufen. |
| Benno B. hat am 01.04.93 sein Studium begonnen. Im Mai 1993 informiert er
das KWEA über sein Studium und bittet um Zurückstellung. Das KWEA muß diesen Antrag
ablehnen, da noch nicht ein Drittel der Mindeststudienzeit erreicht ist. Benno hat Pech,
denn nun wird sich das KWEA bestimmt beeilen, ihn vor dem Erreichen des rettenden Drittels
zur Armee zu schicken. Benno B. darf daher in den nächsten Monaten mit seiner Einberufung
rechnen.. |
Hauptwohnsitz und Meldung
Du bist verpflichtet, Deinen Wohnsitz auf der Meldestelle des jeweiligen Ortes zu
melden, denn Du unterliegst der Wehrüberwachung (meist bis Du 32 Jahre alt bist). Machst
Du das nicht, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit und hast mit einer großen Geldbuße bis
max. 1000 Mark zu rechnen. Sie wird Deinem Einkommen angepaßt. Als Alternative zur
Meldestelle kannst Du Dich direkt beim alten KWEA abmelden und beim neuen KWEA anmelden.
Das wäre aber ganz schön dumm von Dir. Die einzelnen Meldestellen müssen am 10. jedes
Monats alle Änderungen, die die Männer zwischen 18 bis 32 Jahren betreffen, an den
Zentralrechner der Bundeswehr mitteilen. Der schickt dann seine verdichteten Informationen
an die einzelnen KWEAs.
Wie schon erwähnt, kann Dich nur das KWEA Deines Hauptwohnsitzes einberufen. Der
Hauptwohnsitz ist per Definition derjenige Wohnsitz, an dem sich der Mittelpunkt Deines
Lebens befindet. Er ist also nicht unbedingt Dein Studienort. Es könnte z. B. der Ort
sein, an dem Deine Eltern und Du selbst wohnen, Deine Freundin lebt (und Du an vier Tagen
in der Woche bei ihr bist), Deine Ehefrau wohnt.
| Conrad C. hatte da eine merkwürdige Idee: Conrad befand sich am Ende des
2. Semesters (Regelstudienzeit 9 Semester) und konnte daher noch nicht nach der 1/3-
Regelung zurückgestellt werden. Als er eines Tages den Briefkasten ausräumte, fand er
neben der Flut von Werbung eine Ankündigung der Heranziehung zum Wehrdienst als Ersatz
für kurzfristige Ausfälle gemäß § 13 (4) MustV. Da war ihm klar, daß er demnächst
zur Bundeswehr soll, aber Conrad wollte doch viel lieber sein Studium in aller Ruhe
beenden. Der Brief kam, wie bei dieser Art von Briefen üblich, nicht als Einschreiben.
Deshalb überantwortet Conrad das gute Stück mitsamt der Werbeflut dem Papierkorb. Am
selben Tage noch ging er in Dresden zur Meldestelle, meldete offiziell seine Hauptwohnung
in Dresden ab und machte diese zur Nebenwohnung. Er gab an, nach Magdeburg zu ziehen. Dort
hatte er eine Bekannte und nach Rücksprache mit ihr konnte er so tun, als ob er bei ihr
eingezogen sei. Er fuhr also nach Magdeburg, meldete sich auf der dortigen Meldestelle an
und von diesem Augenblick an war das KWEA in Magdeburg für ihn zuständig.
Nach über einem Monat wurde das Dresdner KWEA über den Wegzug von Conrad informiert.
Das Amt brauchte noch einige Zeit, um den Vorgang zu bearbeiten und die Akten nach
Magdeburg zu schicken. Das Amt Magdeburg hatte es natürlich auch nicht gleich geschafft,
die Akten einzusortieren und für Conrad eine Stelle bei der Bundeswehr zu reservieren.
Und in der Zwischenzeit hatte Conrad das 3. Semester glücklich überstanden und konnte so
einen Rückstellungsantrag schreiben.
Bei der Arbeitsgeschwindigkeit deutscher Behörden hätte es aber auch durchaus
passieren können, daß Conrad doch noch aus Dresden einberufen wird, weil die noch nichts
vom Wegzug wußten. Dann hätte C. schnell einen Widerspruch einlegen müssen.
Zur Sicherheit hätte Conrad von Magdeburg auch noch mal nach Berlin umziehen können
(vielleicht so nach einem oder zwei Monaten, am besten kurz nach dem 10. des Monats). Dann
wäre das Chaos auf den Ämtern komplett gewesen. |
Zum Umgang mit Briefen der Bundeswehr
Die meisten Briefe der Bundeswehr werden ganz normal als einfache Briefe mit der Post
geschickt. Eine der Ausnahmen sind Einberufungen, für die immer jemand unterschreiben
muß. Die Bundeswehr nutzt dazu die Möglichkeiten des Einschreibens und der
Postzustellurkunde. Du solltest den Leuten, die in Deiner ehemaligen Hauptwohnung wohnen,
sagen, daß sie keinerlei Einschreiben für Dich entgegennehmen sollen! Wenn normale
Briefe bei Dir nicht ankommen oder Du nicht auf sie reagierst, wird meist im zweiten oder
dritten Versuch durch das KWEA ein Einschreiben losgelassen.
Einfache Briefe, die bei Dir im Briefkasten landen, können durchaus mal mit der
Werbung wegkommen. Die Beweispflicht liegt in diesem Fall bei der Bundeswehr. Also wenn
die Schildkröte Deine Post verspeist oder Deine halbblinde Großmutter sie zum Feuer
machen mißbraucht, kann Dir die Bundeswehr nicht ans Leder.
| Detlef D. soll zur Musterung. Detlef ist Student im ersten Semester. Bis
er die Regelung mit dem ersten Drittel der Mindeststudienzeit nutzen kann, ist es noch ein
weiter Weg. Leider wird durch böse Kinder der Inhalt des Briefkastens von Detlef den
Flammen übergeben. Darum weiß er nichts vom Musterungstermin. Das KWEA ist schwer von
Detlef enttäuscht, weil dieser nicht zur Musterung kommt. Es schickt ihm nach ein paar
Wochen eine zweite Aufforderung. Diesmal landet sie zusammen mit der Werbung im Ofen. Das
KWEA startet einen letzten Versuch und schickt ein Einschreiben. In dem Einschreiben steht
neben schrecklichen Drohungen (Zwangsvorführung durch die Polizei, Geldstrafe,...) auch
ein letzter Musterungstermin. Detlef ruft beim KWEA an und entschuldigt sich. Da er sich
mehr als einhundert Kilometer vom KWEA entfernt aufhält (Studium in Dresden, Hauptwohnung
in Berlin), kann er eine Verschiebung des Termins um einige Tage veranlassen.
Detlef ist damit seinem ersten Drittel der Mindeststudienzeit ein gutes Stück näher
gekommen. |
| Auch bei Ernst E. sind die ersten beiden Aufforderungen zur Musterung auf
unerklärliche Weise abhanden gekommen. Und wie es der Zufall so will, meldet Ernst kurz
vor der dritten ultimativen Aufforderung seinen Hauptwohnsitz in Wismar ab und verlegt ihn
nach Dresden. An der Ostsee läßt er auch keine Nebenwohnung. Jetzt muß er durch das
KWEA Dresden gemustert werden. Und das kann dauern. |
| Fritz F. war ein Querulant und Staatsfeind. Er hatte am 15. April ohne
Einschreiben eine "Vorbenachrichtigung für unvorhergesehene Ausfälle gemäß § 13
Absatz 4 MustV" für den 1. Juli erhalten. In verbrecherischer Weise vernichtete er
dieses Schreiben. Am 9. Juni erhält er die Einberufung zum 1. Juli. Fritz hat nun die
Dreistigkeit zu behaupten, daß er nie nach § 13 (4) informiert wurde und das die
Einberufung daher mindestens 4 Wochen vorher hätte kommen müssen. Er legt also sofort
schriftlichen Widerspruch ein (natürlich mit Einschreiben, man kennt ja die Post). Das
KWEA ist sauer und beharrt darauf, daß angezweifelte Schreiben wirklich abgeschickt zu
haben. Es kommt zu einem Rechtsstreit. Vor Gericht wird Fritz eindringlich durch den
Richter befragt, ob er wirklich keine Vorbenachrichtigung nach § 13 (4) MustV erhalten
hat. Da überkommt Fritz sein Gewissen und er gesteht die Tat. Damit muß Fritz zur
Bundeswehr. Heute ist Fritz ein angesehenes Mitglied der Bundeswehr und wird nie wieder im Leben amtliche Briefe vernichten. |
Zeitgewinnung durch das KDV-Verfahren
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von der Menge der eingehenden Anträge ab, von Deiner Mitarbeit (fehlende Unterlagen ?!) und Deinem Status. Sie kann zwischen 3 Wochen und 6
Monaten liegen, in der Regel dauert es 2 bis 3 Monate. Schnell werden Anträge von
Soldaten bearbeitet.
Wenn Du weder Einberufung noch Ausfallsbenachrichtigung (Vorbenachrichtigung zur kurzfristigen Einberufung) erhalten hast, dann wird Dein
Antrag durch das BAZ in Köln bearbeitet. Das dauert ungefähr 12 Wochen, falls alle Deine
Unterlagen vollständig vorliegen. Wenn der Antrag unvollständig (!) oder die Begründung
nicht besonders überzeugend ist, wird durch das BAZ eine Ergänzung eingefordert. Durch
den dazu nötigen Briefwechsel kannst Du nochmals einige Wochen rausschlagen. Wichtig ist,
die vom BAZ gesetzten Fristen einzuhalten! Zum jeweils gesetzten Termin müssen Deine
Unterlagen in Köln sein. Der Poststempel zählt in diesen Fällen nicht. Außerdem hat
Dein Antrag in diesem Fall aufschiebende Wirkung, d. h., Du kannst bis zur Anerkennung
oder Ablehnung nicht zur Bundeswehr einberufen werden !
| Gerhard G. ist Student im ersten Semester. Am Tage, an dem seine
Ausfallsbenachrichtigung im Briefkasten liegt, wird dieser geklaut. Eine Woche später
stellt Gerhard den KDV-Antrag an sein zuständiges KWEA. Das KWEA bestätigt den Eingang
des KDV-Antrages und teilt weiter mit - da schon eine Ausfallsbenachrichtigung abgeschickt
wurde - der Antrag durch das KWEA selbst bearbeitet werde und außerdem keine
aufschiebende Wirkung bestehe, also eine Einberufung demnächst möglich sei. Gerhard
schreibt nun zurück, daß die Ausfallsbenachrichtigung nie angekommen ist, deshalb
der Antrag durch das Kölner BAZ zu bearbeiten ist und natürlich aufschiebende Wirkung
hat. Außerdem droht Gerhard mit der Heranziehung eines Rechtsanwaltes.
Das KWEA gibt auf, weil es genügend andere Leute hat, die es einziehen kann. Der
Antrag wird in Köln positiv entschieden. In der Zwischenzeit hat Gerhard sein zweites
Semester beendet und da die 1/3-Frist im Studium auch für Zivildienstpflichtige besteht,
kann Gerhard bald seinen Antrag auf Rückstellung vom Zivildienst stellen. |
In 95 % aller Fälle wird Dein KDV-Antrag anerkannt. Einige KDV-Anträge werden abgelehnt. Meist handelt es
sich dabei um Anträge, die unvollständig sind. Die Ablehnung kommt als Bescheid. Wurde
man wegen fehlenden Unterlagen abgelehnt, dann kann nur eine Klage gegen den ablehnenden
Bescheid des BAZ eingereicht werden. Das Verwaltungsgericht prüft bei dann vollständig
vorliegenden Unterlagen die Sache nach den Kriterien des BAZ insgesamt und erkennt im
Regelfall auch an. Da Du das Gerichtsverfahren in diesem Fall durch eigene Schusseligkeit
selbst herbeigeführt hast, mußt Du damit rechnen, daß Du die Verfahrenskosten tragen
mußt.
| Zum Beispiel Steffen S.: Steffen reichte im ersten Semester seinen Antrag
auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beim KWEA ein. Das KWEA leitete den Antrag zum
Kölner BAZ weiter. Das BAZ stellte fest, daß das polizeiliche Führungszeugnis von
Steffen noch fehlt. Auf entsprechende Aufforderungen an Steffen, das Zeugnis
nachzureichen, reagierte Steffen nicht. Schließlich stellte das BAZ Steffen per
Einschreiben eine Frist von vier Wochen, um das Zeugnis nachzureichen. Nachdem die Zeit
vorbei war und in Köln immer noch nicht Steffens Führungszeugnis vorlag, mußte das BAZ
Steffens Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ablehnen. In der
Zwischenzeit hatte sich Steffen das Zeugnis aber vom Einwohnermeldeamt geholt. Steffen
reichte beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Entscheidung des BAZ ein und mit dieser
Klage legte er auch sein Führungszeugnis beim Gericht vor. Nach acht Monaten fand die
Verhandlung statt. Da Steffens Begründung zum KDV-Antrag sehr gut war und die Unterlagen
mittlerweile vollständig, verurteilte das Gericht das Kölner BAZ dazu, Steffen als KDVer
anzuerkennen. Mit Antrag und Klage hatte Steffen ein ganzes Jahr gewonnen, so daß er sein
erstes Drittel der Mindeststudienzeit fast hinter sich hatte. |
Wurde man trotz vollständiger Unterlagen nach einer Anhörung vor dem Ausschuß für
Kriegsdienstverweigerung abgelehnt, kann man gegen diesen Bescheid innerhalb von zwei
Wochen Widerspruch einlegen. Dann wird vor einer Kammer für KDV neu verhandelt. Sollte
auch diese Kammer eine Ablehnung des Antrages aussprechen, kann man die Anerkennung vor
einem Verwaltungsgericht einklagen.
Wenn Dein Antrag im ersten Anlauf zu Rückfragen führt oder abgelehnt wurde, solltest
Du unbedingt eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen. Mit dem Berater kannst Du Dir
überlegen, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Nach der Anerkennung als KDVer erhältst Du irgendwann eine Vorankündigung der
Heranziehung zum Zivildienst. Zwischen Anerkennung und Vorankündigung können vier Wochen
aber auch zwei Jahre liegen.
In dieser Vorankündigung wird Dir durch das Kölner BAZ mitgeteilt, daß Du zu einem
bestimmten Termin Deinen Zivildienst antreten sollst. Dieser Termin liegt meistens vier
bis sieben Monate nach der Vorankündigung. Du wirst aufgefordert, Dir eine
Zivildienststelle zu suchen. Findest Du innerhalb eines bestimmten Zeitraumes keine
Zivildienststelle, droht man Dir an, Dich dort einzusetzen, wo es notwendig ist. Es ist also in Deinem eigenen Interesse, Dich um einen Platz
zu kümmern. Schaffst Du es nicht, Dir im vom BAZ aufgeforderten Zeitraum eine
Zivildienststelle zu organisieren, solltest Du beim BAZ anrufen oder dorthin schreiben und
um Aufschub bitten. Den Einberufungstermin kann man oft durch ein Gespräch mit dem BAZ
etwas verschieben, z.B. wenn man eine Zivildienststelle findet, die einen erst ein viertel
Jahr später nehmen kann.
Rückstellung vom Zivildienst
Die gleichen Gründe, die zu einer Befreiung oder einer Zurückstellung vom Wehrdienst
führen, gelten auch für den Zivildienst. Dazu zählt natürlich auch die Regelung, daß
Studenten nach einem Drittel Ihrer Mindeststudienzeit einen Antrag auf Zurückstellung vom
Zivildienst stellen können. Auch hier gilt, daß man nur drei Monate zur Antragstellung
Zeit hat und das jeder zu früh gestellte Antrag abgelehnt wird und eine Einberufung zum
Zivildienst vor dem rettenden Drittel nur wahrscheinlicher macht. In §11 ZDG werden die
Rückstellungsgründe aufgelistet.
| Jochen J. ist ein Jahr vor seinem Studium als KDVer anerkannt worden. Das
BAZ weiß nicht, daß Jochen ein Studium aufgenommen hat. Nach dem ersten Semester erhält
Jochen die Ankündigung in einem halben Jahr oder später zum Zivildienst herangezogen zu
werden. Er möchte bitte so nett sein und sich eine Zivildienststelle suchen. Jochen
könnte nun einen Antrag stellen, um bis zur Beendigung des Studium zurückgestellt zu
werden. Dieser Antrag würde mit aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Aber da das
BAZ eine Chaosbehörde ist und dort sehr viele Stellen fehlen, die Mitarbeiter überlastet
und zum Teil nur angelernt sind, hat er vielleicht Glück, daß die BAZ-Bearbeiter nicht
merken, daß er gar nicht berechtigt ist, zurückgestellt zu werden. Jochen hat eine
bessere Idee. Er studiert in Dresden und wohnt dort bei seinen Eltern. Drei Straßen
weiter wohnt seine alte kranke Oma. Jochen schreibt dem BAZ, daß er für ein Jahr vom
Zivildienst zurückgestellt werden möchte, weil er seine kranke Oma pflegt. Seine Eltern
können diese Pflege nicht übernehmen, da der Vater voll arbeitet und viele Überstunden
macht und die Mutter sich mit der Oma total zerstritten hat (also die Oma die Mutter nicht
mehr ans Bett läßt). Nach diesem Jahr kommt der Bruder wieder nach Dresden, der zur Zeit
außerhalb lernt oder studiert. Dieser könnte dann die Pflege übernehmen. Nach einigem
Hin und Her mit dem BAZ wird der Antrag anerkannt und Jochen freut sich schon auf den Tag,
an dem er den Rückstellungsantrag wegen seines Studiums stellen kann. |
Wann sollte man den KDV-Antrag stellen?
Den KDV-Antrag kann man zu jedem Zeitpunkt stellen, man muß lediglich
mindestens 17 1/2 Jahre alt sein. Die Behörden möchten, daß dieser
Antrag möglichst 14 Tage vor der Musterung gestellt wird. Viele Antragsteller geben ihn
auch direkt bei der Musterung ab. Gibst Du Deinen KDV-Antrag so früh wie gefordert ab,
hast Du die Gewähr, daß der Antrag durch Köln bearbeitet wird und daß in der
Bearbeitungszeit keine Einberufung zum Militär erfolgen kann. Du bist nach dieser Methode
vielleicht schon im ersten Semester anerkannter Kriegsdienstverweigerer und mußt Dich
noch über ein Jahr vor einer Heranziehung zum Zivildienst gruseln.
Zur Zeit sind ca. 70% aller Zivildienstplätze belegt. Deshalb werden fast alle KDVer
zum Zivildienst einberufen und das BAZ tut sich schwer mit Zurückstellungen. Die
Bundeswehr hingegen hat zu viele junge Männer, die sie nicht alle einberufen kann. Nach
unabhängigen Untersuchungen wurden von älteren Jahrgängen 20 bis 30% der potentiellen
Soldaten nicht zum Grundwehrdienst herangezogen. Diese Wehrungerechtigkeit wurde bisher
vom Verteidigungsministerium und der Bundesregierung stets heruntergespielt, geleugnet und
manipuliert.
Mit diesem Wissen kannst Du Dir nun überlegen, ob Du Deinen KDV-Antrag nicht etwas
hinausschiebst.
| Heinz H. wird zwei Monate vor seiner Immatrikulation gemustert. Daß er
bald mit dem Studium anfangen wird, verschweigt er den Herren von der
Musterungskommission. Auch daß er einen KDV-Antrag stellen will, sagt er noch nicht.
Natürlich darf er während der Musterung kein Interesse für irgendeine militärische
Laufbahn zeigen. Er sollte auch keinen speziellen Einsatzwunsch bei der Bundeswehr
ankreuzen. Kurz nach der Musterung beginnt er sein Studium und da er weiß, daß die
Wahrscheinlichkeit gezogen zu werden, ohne KDV-Antrag viel kleiner ist, wartet er erst
einmal ab. Mit acht Semestern Mindeststudienzeit muß er 16 Monate durchhalten. Nach einem
Semester wird ihm langsam mulmig ums Herz und er beschließt, doch den KDV-Antrag zu
stellen. Heinz schickt nur den Antrag ohne Anlagen an sein KWEA (Einschreiben!). Das KWEA
antwortet nach einem Monat, daß der Antrag unvollständig ist und Heinz die Anlagen
nachreichen soll. Heinz schreibt zurück, daß es nicht Aufgabe des KWEA ist, über seinen
Antrag zu urteilen und bittet darum, diesen Antrag nach Köln weiterzureichen. In der
Zwischenzeit wird er die fehlenden Unterlagen erstellen. Nach sechs Wochen kommt aus
Köln ein Brief und Heinz wird gebeten, sein Zeug nachzureichen. Es wird eine Frist von
vier Wochen gesetzt, die unbedingt einzuhalten ist, ansonsten wird der KDV-Antrag
abgelehnt! Heinz schickt also die fehlenden Unterlagen nach Köln (wieder
Einschreiben). Darauf hin wird Heinz vierzehn Monate nach Studienbeginn als KDVer
anerkannt. In den noch verbleibenden zwei Monaten schafft es das BAZ nicht mehr, Heinz
einzuberufen und im sechzehnten Monat schickt Heinz seinen Rückstellungsantrag zum BAZ. |
Deine Alternative: Ausmusterung
Deine Chance der Sache gleich wirklich sicher zu entgehen besteht in der Ausmusterung.
Dies ist zudem erheblich günstiger als ein Verwaltungsgerichtsverfahren.
Alle Informationen die du benötigst um deine Ausmusterung sicher
und schnell zu erreichen findest du in unserer Ausmusterungs-Infomappe:
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