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Anhörung
Für eine Einberufung muss Dein Kreiswehrersatzamt (KWEA) bestimmte Fristen einhalten. Liegt Deine Musterung länger als zwei Jahre zurück,
dann hast Du das Recht, nochmals ärztlich untersucht zu werden. Es könnten sich ja einige Veränderungen ergeben
haben. Dazu musst Du angehört werden. Diese Anhörung bedeutet, dass Dir das KWEA einen Brief schickt und Dich fragt,
ob Du ein gesundheitliches Problem hast, oder ob es sonstige Gründe gibt, die Deiner Einberufung entgegenstehen würden.
Welche Gründe das sein können, steht im Bereich Informationen. Achtung ! Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen einen Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid (Nachmusterung) existiert nicht mehr. Diese Massnahme betrifft vor allem bereits tauglich gemusterte Wehrpflichtige die kurz vor Erreichen der Altersgrenze stehen. Diese können nun trotz eines Widerspruchs gegen den Musterungsbescheid bei einer erneuten Musterung (Nachmusterung) einberufen werden. Für alle anderen (erstmalig gemusterten) gilt jedoch nach wie vor die aufschiebende Wirkung des Widerspruchsverfahrens. In der Regel wird bei diesen sogar bis zum Ende eines möglichen Verwaltungsgerichtsverfahrens abgewartet. |