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Ladung zur Musterung
Wenn du dieses Schreiben erhältst
dann ist es soweit: Die Bundeswehr hat es auf Dich als Wehrpflichtigen abgesehen,
Du sollst gemustert werden. Mir Hilfe der Musterung soll festgestellt werden
ob du verwendungsfähig bist.
Laut Wehrpflichtgesetz sollen
alle Wehrpflichtigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (frühestens
sechs Monate nach dem 17. Geburtstag), auf ihre Tauglichkeit hin untersucht
werden, auch diejenigen die Zivildienst leisten wollen.
Grundsätzlich gilt jedoch:
Ohne Musterung keine Einberufung !
Es ist daher theoretisch einen
Versuch wert die Musterung möglichst lange hinauszuzögern. Dadurch
können sich folgende Einberufungshindernisse zu Deinen Gunsten ergeben:
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Dein 25. Geburtstag (Einberufungsgrenze)
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Zurückstellungsgründe
(z.B. Erreichen des ersten Drittels der Ausbildungsdauer)
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weitere Anträge (Unabkömmlichkeit, ärztliche Gutachten etc.)
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