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Von der Erfassung bis zur Einberufung
Hier werden die Schritte beschrieben, die ein Wehrpflichtiger normalerweise durchläuft, bevor er eine Einberufung erhält.
Der ideale Weg, der nicht immer eingehalten wird, verläuft über die Erfassung mit etwa 17 Jahren,
einen Fragebogen zur Musterungsvorbereitung, die Musterung, eine Eignungsuntersuchung,
die Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung bis zum Einberufungsbescheid.
Der Ablauf von der Erfassung bis zur Einberufung
1. Erfassung
2. Fragebogen zur Musterungsvorbereitung
3. Einladung zur Musterung
4. Musterung
5. Eignungsuntersuchung und feststellung (EUF)
6. Vorbenachrichtigung
7. Einberufung
Dieser Ablauf ist jedoch nicht zwingend, auf jeden Fall für alle gilt Erfassung, Musterung und Einberufung.
Fragebogen, Eignungsuntersuchung und Vorbenachrichtigung fallen oft weg.
Ein anderer Prozessablauf kann aber auch dadurch entstehen, dass du nach deiner Musterung eine Rückstellung erreichst, die Dich nach 2 Jahren zu einer
Nachmusterung berechtigt. Vor der Einberufung nach einer Rückstellung
findet dann zunächst eine Anhörung statt, bei der du eine neue Untersuchung beantragen kannst.
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