
Die Erfassung ist eigentlich nichts weiter als ein verwaltungsinterner Vorgang. Das Einwohnermeldeamt übermittelt die Daten der demnächst wehrpflichtig werdenden dem Kreiswehrersatzamt (KWEA). Darüber erhält der nun bald Wehrpflichtige eine Mitteilung. Erfasst werden übrigens alle Männer, auch untaugliche. Über die tatsächliche Tauglichkeit zur Ableistung des Zwangsdienstes entscheidet erst die Musterung.