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Ladung zur Musterung


Wenn Sie dieses Schreiben erhalten dann ist es soweit: Die Bundeswehr hat es auf Sie als Wehrpflichtigen abgesehen und Sie sollen gemustert werden. Mit Hilfe der Musterung soll festgestellt werden ob Sie verwendungsfähig sind.

Laut Wehrpflichtgesetz müssen alle Wehrpflichtigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (frühestens sechs Monate nach dem 17. Geburtstag), auf ihre Tauglichkeit hin untersucht werden, auch diejenigen die Zivildienst leisten wollen. Wer für den Wehrdienst untauglich ist, kann und muss auch keinen Zivildienst leisten.