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Alle Stationen von der Erfassung bis zur Einberufung

Musterung


Bei der Musterung wird festgestellt, ob man überhaupt geeignet ist Wehr- oder Zivildienst zu leisten. Den Antrag zur Kriegsdienstverweigerung sollte man hier noch nicht stellen, denn für den Zivildienst sind durchaus auch Leute tauglich, die die Bundeswehr nicht haben will. Es gilt jedoch: Ohne Musterung keine Einberufung. Es ist daher nützlich die Musterung, zumindest solange zu vermeiden, bis man alle Unterlagen für die Ausmusterung vorliegen hat.

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Wie Sie Ihre Ausmusterung erreichen, erfahren Sie im Bereich Ausmusterung:[ hier klicken ]

Nach der Musterung erhalten Sie einen Musterungsbescheid (gleich im Anschluss oder nach ein paar Wochen) auf dem der Tauglichkeitsgrad angegeben ist.

Innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt können Sie Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlegen und falls Sie nicht so bald wie möglich einberufen werden wollen, sollten Sie dies auch tun. Solange der Musterungsbescheid nicht rechtskräftig ist, können Sie weder zum Wehr- noch zum Zivildienst herangezogen werden. Um Widerspruch einzulegen sollten Sie innerhalb von 14 Tagen einen Brief an Ihr KWEA schicken, in dem Sie schrieben, dass Sie formal Widerspruch gegen Ihr Musterungsergebnis einlegen. Das Datum des Poststempels zählt dabei nicht, den Brief also spätestens drei Tage vorher als Einschreiben abschicken oder direkt beim KWEA abgeben (Quittung geben lassen). Das KWEA wird Sie dann auffordern die Begründung innerhalb einer gewissen Frist nachzureichen.

Widerspruchsgründe können medizinische Beeinträchtigungen sein, die Ihrer Meinung nach bei der Musterung nicht erkannt oder unzureichend gewürdigt wurden. Meistens wird das KWEA damit nicht einverstanden sein, einen Nachmusterungstermin ansetzen und ggf. Gutachten von einem Facharzt verlangen.

Einfacher und vor allem billiger ist es allerdings, von Anfang an auf Ihre Ausmusterung zu setzen. Wie Sie das erreichen können, erfahren Sie im Bereich Ausmusterung.