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Bei entsprechender Vorbereitung kann heute jeder ausgemustert werden!

Nachteile?


Hat dies für Sie irgendwelche Nachteile?

Nein, selbstverständlich keine. Alle Musterungsunterlagen unterliegen strengsten gesetzlichen Datenschutzauflagen und werden ohne Ihre schriftliche Zustimmung weder an Arbeitgeber, Versicherungen oder sonst wen herausgegeben. Niemand kann von Ihnen verlangen das Kreiswehrersatzamt damit zu beauftragen diese Akte herauszugeben oder Auskünfte zur Musterung zu erteilen.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie Ihrem (potentiellen) Arbeitgeber zu der Musterung erzählen können, was Sie möchten. Sie könnten sogar behaupten, dass Sie tauglich gemustert wurden, aufgrund von mangelndem Bedarf jedoch nicht einberufen wurden.

Sie sollten in jedem Fall auch später in keinem Fall eine Auskunfts-Genehmigung erteilen, auch wenn manche Privat-Versicherungen zunächst versuchen möglichst weitreichende und zeitlich unbefristete Schweigepflichtsentbindungs-Erklärungen zu bekommen. Sie sollten diese immer auf bestimmte Hausärzte (die mit der Ausmusterung nicht vertraut sind), sowie zeitlich (für die Dauer des Vertragsabschlusses) beschränken. Manchmal genügt den Versicherungen als Alternative zur Entbindung der Schweigepflicht auch eine aktuelle Untersuchung bei einem Arzt der Versicherung. Wenn Sie für Ihre Ausmusterung einen Arzt aufsuchen, diesen direkt als Privatpatient bezahlen und danach niemandem etwas davon erzählen, so sollte auch Ihre Versicherung nie etwas davon erfahren.

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