Medizinische Untersuchung
Im Anschluss an die Personalaufnahme findet die Medizinische Untersuchung statt, die sich aus der Laboruntersuchung und der ärztlichen Untersuchung zusammensetzt und bei der Deine gesundheitliche Eignung für den Militärdienst festgestellt werden soll. Für die Untersuchung musst du dich in der Umkleidekabine bis auf die Unterhose ausziehen und deine Sachen in einem Schrank verschließen.
Laboruntersuchung
Bei der Laboruntersuchung werden Ihre Körpermaße festgehalten, Ihr Gewicht ermittelt sowie eine Urinprobe untersucht. Ihre medizinischen Unterlagen und Atteste die Sie eventuell mitgebracht haben müssen Sie hier abgeben. Sie werden geordnet und an den Musterungsarzt weitergegeben.
Ärztliche Untersuchung
Die ärztliche Untersuchung von einem einzigen Arzt vorgenommen und dauert etwa 40 Minuten.
Zunächst wird sich der Musterungsarzt dabei über Ihre gesundheitliche Vorgeschichte informieren, um Kinderkrankheiten, eventuell familiäre oder genetisch bedingte Krankheiten, Operationen, Unfallfolgen oder Medikamenteneinnahmen festzuhalten.
Danach folgt die ärztliche Grunduntersuchung in der Ihr gesamter Bewegungsapparat, Herz- und Kreislaufsystem sowie Haut und Sinnesorgane überprüft werden. Sie werden dann einem Seh- und Hörtest unterzogen.
Meist am Ende erfolgt dann die berüchtigte Intimuntersuchung Ihrer Genitalien (Intimbereich insbesondere Verdacht auf Leistenbruch). Diese Genitaluntersuchung kann übrigens ebenso wie alle anderen Untersuchungen die Ihnen nicht gefallen verweigert werden. Dies hat in der Regel keinerlei Folgen oder Nachteile. Sie werden für den Bereich der verweigerten Untersuchungen bzw. Intimuntersuchung vom Musterungsarzt "nach Augenschein" tauglich gemustert.
Sollten die Ergebnisse der Grunduntersuchung nicht ausreichen und eine erweiterte Diagnostik beim Spezialisten erforderlich sein, werden Sie zu dem jeweiligen Facharzt überwiesen.
Aus dem Ergebnis all dieser Untersuchungen wird der Musterungsarzt den Vorschlag zu Ihrem Tauglichkeitsgrad erarbeiten und dem Musterungsbeamten vorlegen. Drei verschiedene Tauglichkeitsgrade sind möglich:
- wehrdienstfähig
- vorübergehend nicht wehrdienstfähig
- nicht wehrdienstfähig
Für wehrdienstfähig gemusterte Wehrpflichtige legt der Musterungsarzt zum Schutz vor gesundheitlicher Überforderung während des Wehrdienstes einen der folgenden Verwendungsgrade fest:
- voll verwendungsfähig (T 1)
- verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten (T 2)
- verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T 3), führt derzeit nicht zur Einberufung
Vorübergehend nicht wehrdienstfähige Wehrpflichtige (T4) werden befristet vom Wehrdienst zurückgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut musterungsärztlich untersucht.
Wer nicht wehrdienstfähig ist, wird ausgemustert (T5) und nicht zum Wehrdienst herangezogen. Dies bedeutet automatisch auch die Ausmusterung vom Zivildienst.
Wie Sie Ihre Ausmusterung erreichen können, erfahren Sie im Bereich
Ausmusterung.
Nach der medizinischen Untersuchung erfolgen dann meist die Musterungsgespräche.